Gleichbehandlungsbericht
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungs-
unternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht). Dieser Bericht steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung.
Gleichbehandlungsbeauftragte
Frau Ingrid BeckTelefon: 0209 708-1351
Telefax: 0209 708-1312
E-Mail: ingrid.beck@gw-energienetze.de
